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Krankmachender Stress durch permanente Arbeitsverdichtung, wird vom Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes bzw. vom Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit erfasst und muss gesetzlich begegnet werden. – Dem NDR liegen seit Jahren konkrete Fälle und Hinweise hierzu vor, verweigert aber eine diesbezgl. Berichterstattung, so dass auch diese Doku mal wieder nur eine Form von Fassadenjournalismus ist, ohne dass wirksame Schutz- und Abwehrmechanismen noch nicht einmal erwähnt werden. Amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz Drucksache Bundestag 13/3540 – Seite 11 – Ziff. 2 – 3. Spiegelstrich. – Zitat: „In der Bundesrepublik Deutschland folgt aus Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch öffentlich- rechtliche Vorschriften zu schützen.“ – Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/035/1303540.pdf