Gute Nachricht für Tierheilpraktiker und für alle

Lesezeit 1 Minute –

Am 16.11.2022 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerG) ein Urteil veröffentlicht, das die Homöopathie, Tierheilpraktiker, Heilpraktiker, Patienten und Tiere stärkt: Das BVerG erlaubt wieder die Anwendung von Homöopathie bei Tieren durch Tierheilpraktiker. Konkret wieder erlaubt ist die „Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen“, so das Gericht. Hier mehr.

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Bettina Sahling
Bettina Sahling

Bettina Sahling ist die Gründerin und Hauptakteurin hinter dem Online-Magazin newslichter.de, das sich seit seiner Gründung im Jahr 2009 der Verbreitung positiver Nachrichten widmet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, täglich inspirierende Geschichten und gute Nachrichten zu teilen, um den Lesern Hoffnung und positive Impulse zu geben.

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