Gut zu wissen: Elektronische Patientenakte

Lesezeit 1 Minute –

Ab Januar führen die gesetzlichen Krankenkassen die elektronische Patientenakte (ePA) inklusive einer Impfdokumentation ein. Damit soll die gesamte individuelle Krankheitsgeschichte über das ganze Leben hinweg gespeichert werden.

Nur bei einem aktiven Widerspruch wird keine ePA angelegt. Die Ärzte für freie Impfentscheidung haben dazu ihre Analyse und Empfehlung erstellt. Welche Vorteile bringt die ePA, wer soll Zugriff auf die Daten haben und welche Risiken sind damit verbunden, Stichwort „Sekundärnutzung“?

Gut sich zu informieren und zu entscheiden!

Sharing is caring 🧡
Bettina Sahling
Bettina Sahling

Bettina Sahling ist die Gründerin und Hauptakteurin hinter dem Online-Magazin newslichter.de, das sich seit seiner Gründung im Jahr 2009 der Verbreitung positiver Nachrichten widmet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, täglich inspirierende Geschichten und gute Nachrichten zu teilen, um den Lesern Hoffnung und positive Impulse zu geben.

4 Kommentare

  1. Ihr Lieben!
    Als ich das Schreiben von meiner Krankenkasse bekam, habe ich sofort Widerspruch eingelegt – mein Bauchgefühl dazu war auch ohne das Statemant von Expertinnen und Experten eindeutig. Und wenn ich eines gelernt habe in den letzten Jahren, dann, auf dieses innere Gefühl zu hören.

    Der Einspruch war innerhalb von Minuten erledigt. Ein gutes Gefühl!!!

    Von Herzen uns allen eine gute Zeit
    Imke

  2. Guten Morgen,
    Sehr gut…vielen Dank für diese umfassende Information und auch Erinnerung daran. Ich hätte das Vorhaben ePA nicht mehr aktuell auf dem Schirm gehabt.
    Toll, liebe newslichter, dass ihr auch solch wichtige Entwicklungen hier einbringt !
    Viele Grüße, Connie

  3. Großen Dank und Respekt für Euren Mut ❣️
    Die letzten fünf Jahre haben uns gezeigt, dass wir alle Meldungen hinterfragen müssen.

  4. In der ApothekenRundschau, Diabetes Ratgeber, Ausgabe 12/2024 steht folgendes:
    „Der Nutzung widersprechen –
    Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie der Nutzung widersprechen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse. Das können Sie bereits jetzt oder nach Einführung tun.
    ZUDEM können Sie NUR der Nutzung Ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen.“
    *** Was versteht IHR unter „ZUDEM“??? ….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wow, Du hast aber viel zu sagen!

Möchtest Du nicht lieber als AutorIn für uns schreiben?

Zum Kontaktformular